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Definition

AFBG-Novelle

Geplante Änderung des Aufstiegs-BAföG, die noch nicht in Kraft ist; laut Entwurf sollen höhere Förderbeträge ab dem 1. August 2027 gelten.

Die AFBG-Novelle ist eine geplante Änderung des Aufstiegs-BAföG. Das Bundeskabinett hat sie am 15. Juli 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag fand am 14. Oktober 2026 statt. Nach dem Entwurf soll sie am 1. August 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.

Der Entwurf sieht unter anderem einen höheren Höchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen höheren Bestehenserlass vor. Da das Gesetz noch nicht beschlossen ist, sollte man Planungen auf dem geltenden Recht aufbauen und Änderungen erst berücksichtigen, wenn sie verbindlich sind. Wer heute plant, sollte Entwürfe beobachten, aber die Entscheidung auf das geltende Recht stützen.

Siehe auch

  • Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen mit Zuschuss- und Darlehensanteil, die Gebühren und bei Vollzeit den Lebensunterhalt betreffen kann.
  • BestehenserlassErlass eines Teils des Darlehens, wenn die Fortbildungsprüfung bestanden wird; derzeit werden 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen.
  • MaßnahmebeitragTeil der Aufstiegs-BAföG-Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, der derzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt wird.