Definition
Maßnahmebeitrag
Teil der Aufstiegs-BAföG-Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, der derzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt wird.
Der Maßnahmebeitrag deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab, die über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Derzeit wird er zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Die Höchstsumme für diese Gebühren liegt derzeit bei 15.000 Euro.
Für die Finanzplanung ist wichtig, dass der Darlehensanteil zurückzuzahlen ist, sofern kein Erlass greift. Ein Bestehenserlass kann den Restbetrag mindern. Wer Gebühren und Lehrgangskosten zusammen kalkuliert, sieht früh, wie hoch der Eigenanteil tatsächlich ausfällt. Zu beachten ist außerdem, dass Förderung und Lehrgangsvertrag zeitlich zusammenpassen müssen. Wer die Förderung plant, sollte die Gebühren früh zusammentragen und mit dem Lehrgangsbeginn abgleichen.
Siehe auch
- BestehenserlassErlass eines Teils des Darlehens, wenn die Fortbildungsprüfung bestanden wird; derzeit werden 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen.
- Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen mit Zuschuss- und Darlehensanteil, die Gebühren und bei Vollzeit den Lebensunterhalt betreffen kann.
- PrüfungsgebührenKosten für schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil, die je IHK in der Gebührenordnung geregelt sind und sich mit Aufstiegs-BAföG fördern lassen.