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Definition

Unterhaltsbeitrag

Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen im Aufstiegs-BAföG, dessen Höhe von Familiensituation und Einkommen abhängt.

Der Unterhaltsbeitrag unterstützt den Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen im Aufstiegs-BAföG. Er ist als Zuschuss ohne Rückzahlung angelegt. Für Alleinstehende ohne Kinder liegt er derzeit bei bis zu 1.019 Euro monatlich.

Die Höhe steigt, wenn ein Ehepartner, eine Lebenspartnerin oder Kinder zum Haushalt gehören. Einkommen und Vermögen werden angerechnet, wobei es einen Freibetrag gibt. Der Förderbedarf wird im Antrag konkret berechnet, daher lohnt es sich, die Unterlagen früh zusammenzustellen. Die Berechnung berücksichtigt auch den Unterhaltsbedarf der Familie, sofern Angehörige im Haushalt leben. Eine frühzeitige Übersicht über Einkommen und Ausgaben erleichtert die Antragstellung spürbar.

Siehe auch

  • Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen mit Zuschuss- und Darlehensanteil, die Gebühren und bei Vollzeit den Lebensunterhalt betreffen kann.
  • KinderbetreuungszuschlagZuschlag im Aufstiegs-BAföG für alleinerziehende Teilnehmende mit Kindern unter 14 Jahren, derzeit 150 Euro monatlich je Kind.
  • FörderungshöchstdauerZeitliche Grenze der Förderung im Aufstiegs-BAföG: 24 Kalendermonate in Vollzeit, 48 Kalendermonate in Teilzeit.