Definition
Förderungshöchstdauer
Zeitliche Grenze der Förderung im Aufstiegs-BAföG: 24 Kalendermonate in Vollzeit, 48 Kalendermonate in Teilzeit.
Die Förderungshöchstdauer begrenzt, wie lange eine Maßnahme im Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann. Sie liegt bei 24 Kalendermonaten in Vollzeit und bei 48 Kalendermonaten in Teilzeit. Die Unterscheidung wirkt sich direkt auf die Planung der Lernzeit aus.
Wer neben dem Beruf in Teilzeit lernt, hat mehr Zeit, muss dafür aber länger durchhalten. Ein realistischer Zeitplan mit Puffer hilft, die Förderungszeit nicht zu überschreiten. Verzögerungen, etwa durch eine nicht bestandene Teilprüfung, sollten deshalb früh in der Planung einkalkuliert werden. Maßgeblich ist die Zeit der geförderten Maßnahme, daher sollte der Lernplan darauf abgestimmt sein.
Siehe auch
- Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen mit Zuschuss- und Darlehensanteil, die Gebühren und bei Vollzeit den Lebensunterhalt betreffen kann.
- LernplanStrukturierte Zeitplanung für Prüfung und Vorbereitung, die Handlungsbereiche, Wiederholungen und Anmeldefristen zusammenführt.
- WiederholungsprüfungJede nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden; die Anmeldung muss spätestens zwei Jahre nach dem Nichtbestehen erfolgen.