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Fachwirt Vertrieb
Alles im Blick

Definition

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung zur ersten schriftlichen Prüfung über Ausbildung plus Berufspraxis, ein Studium mit 90 ECTS-Punkten oder mindestens fünf Jahre Praxis.

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer eine der festgelegten Kombinationen nachweist. Dazu zählen ein dreijähriger kaufmännischer Einzelhandelsberuf mit einem Jahr Berufspraxis, eine Ausbildung als Verkäuferin oder Verkäufer oder ein dreijähriger kaufmännisch-verwaltender Beruf mit zwei Jahren Praxis sowie 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium mit zwei Jahren Praxis. Alternativ genügen mindestens fünf Jahre Berufspraxis.

Die Praxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein. Bei Unsicherheit über die Anrechenbarkeit hilft ein Blick in die Verordnung oder eine Nachfrage bei der IHK, bevor Gebühren anfallen. Auch eine glaubhaft gemachte Handlungsfähigkeit kann eine Zulassung begründen.

Siehe auch

  • BerufspraxisNachweis praktischer Tätigkeit im institutionellen oder funktionellen Handel, der für die Zulassung zur Prüfung anrechenbar sein muss.
  • Erste schriftliche TeilprüfungSchriftlicher Prüfungsteil mit den Handlungsbereichen Kundenorientierung, Personalmanagement sowie Führung und Kommunikation.
  • Abgrenzung zum HandelsfachwirtDer Handelsfachwirt deckt auch Groß- und Außenhandel ab und hat einen Wahlbereich; der Vertriebs-Fachwirt ist auf den Einzelhandel zugeschnitten.